Donnerstag, 4. Juli 2002

Impressumspflicht für Homepageinhaber

Gemäß §6 des Teledienstegesetzes (TDG) von 1997 muß ein Internetanbieter - und eben auch eine Privatperson, sofern sie wie ein Künstler für Dienstleistungen oder nur die eigene Person wirbt - in einem „leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren und ständig verfügbaren“ Impressum Name, Anschrift und Angaben zur vertretungsberechtigten Person mitteilen. Ende 2001 wurden diese dem Verbraucherschutz dienenden Pflichten durch das Gesetz über den Elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) dahingehend erweitert, daß nun auch mindestens die E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer und die gesetzliche(n) Berufsbezeichnung(en) angegeben werden müssen. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, muß die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wer einen Eintrag ins Handelsregister hat vornehmen lassen, die Handelsregisternummer nachreichen; daneben können, je nach Branche, weitere Informationen nötig sein, beispielsweise zuständige Kammern, Aufsichtsbehörden, etc.
Wer aber möchte in einem Medium, das von anonymen Psychopathen nur so zu wimmeln scheint, schon gern freiwillig diese Angaben machen? Es hilft nichts: da die zuständigen Landesbehörden derzeit noch kaum etwas unternehmen, haben professionelle Abmahnfirmen, meist Rechtsanwaltbüros, das Internet als lukrative Nebenerwerbsquelle entdeckt und verschicken serienweise Abmahnschreiben. Das Bußgeld für eine Vernachlässigung der Impressumspflicht kann sich dabei zwischen 450 € und 50.000 € bewegen.
Trotzdem raten Fachleute, ein frisch ins Haus geflattertes Abmahnschreiben inklusive Anwaltsrechnung und Unterlassungserklärung nicht einfach zu bezahlen bzw. zu unterschreiben. Zunächst sollte auch hier der Weg zum VS-Justitiar anstehen, und bislang haben deutsche Gerichte Verstöße gegen die Impressumspflicht auch nicht geahndet.

Fit für den Abmahnwahn?
Private und berufliche Homepagebetreiber wissen mittlerweile, daß nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg von 1998 externe Links mit einem Distanzierungstext (Disclaimer) versehen werden sollten, will man nicht Risiko laufen, eine mehrtausend € hohe Strafsumme zu berappen. Auch von der Impressumspflicht hat man vielleicht schon etwas gehört. Aber seit Ende 2001 gelten hier v.a. für Freiberufler extrem verschärfte gesetzliche Regelungen.

2 Kommentare:

  1. Gewiß! Nächstens wird dann neben Telefonnummer, Umsatzsteuernummer auch noch die Kontonummer verlangt, daß eventuelle Abmahnungen gleich abgebucht werden können. Dennoch vielen Dank für die Information (und den angefügten Link)

    HZ

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  2. Also dass man sich von externen Links distanzieren muss, ist meines Wissens eine moderne Legende. Irgendeiner ist auf die Idee gekommen dieses Urteil des Landgerichts Hamburgs so zu interpretieren, dass man automatisch mitverantwortlich für den Inhalt anderer Seiten wird, wenn man diese verlinkt und alle panischen Webmaster sind angefangen dies ungeprüft zu übernehmen. Ich persönlich halte das ebenfalls für totalen Quatsch, denn warum verlinkt man denn eine Seite, wenn man sich sofort wieder davon distanziert? Macht man sich damit nicht erst recht verdächtig, weil man dann ja zugibt, dass etwas illegales verlinkt werden könnte? Ich lasse diesen Disclaimer jedenfalls weg, denn er schützt in meinen Augen vor rein gar nichts. Stattdessen füge ich eine Anmerkung ein, dass ich beim Einstellen des Links die Seiten prüfe und diese für legal eingestuft habe und dass ich das regelmäßige Prüfen der Links für unzumutbar halte.
    Das mit dem Impressum finde ich auch nicht allzu schwer. Wo ist das Problem seinen Namen ins Impressum zu schreiben. Zusätzlich kommt ein noindex rein, damit Google die Seite nicht in die Suchergebnissen aufnimmt. Oder man fügt das Impressum als Bild ein. Das sollte doch jeden zufriedenstellen.
    Grüße
    Dirk

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