Donnerstag, 31. Juli 2003

9. und damit letzte Lesung aus der Reihe "Die blaue Blume"

Eine überaus positive Bilanz kann der Veranstalter, das Kleist-Archiv Sembdner in Heilbronn,
bereits jetzt ziehen: Mehr als 600 Zuhörerinnen und Zuhörer haben den Weg auf den Hefenweiler, die
Neckarinsel mit ihrem traumhaften Ambiente, gefunden. Mit minimalsten personellen und finanziellen
Mitteln konnte ein originelles, auf den Ort hin maßgeschneidertes Ereignis realisiert werden, wie
es in seiner Stringenz nur selten in der Unterländer Metropole anzutreffen ist.

"Geld ist zweifellos wichtig", sagt denn auch Günther Emig, Leiter des Kleist-Archivs Sembdner,
dem noch im April das endgültige Aus gedroht hat und das in seiner finanziellen Ausstattung stark
gekürzt worden ist, "Geld ist wichtig, aber große Etatansätze allein garantieren noch lange nicht
ein qualitatives Programm. Es kommt vor allem auch auf die 'unbezahlbaren' Dinge an wie Geist,
Phantasie, die Lust, etwas auszuprobieren, die Bereitschaft zuzupacken, mit allen Risiken und
Unbequemlichkeiten, die Veranstalter aus gutem Grund normalerweise nur ungern auf sich nehmen."

Der begeisterten Zustimmung der Veranstaltungsbesucher will das Kleist-Archiv Sembdner Rechnung
tragen: Ein weiterer Lesezyklus steht bereits fest. Offen sind allerdings noch Ort und Zeitpunkt.

Donnerstag, 31. Juli 2003, Heilbronn, Hefenweiler, 17 Uhr
E.T.A. Hoffmann, "Rat Krespel"
9. und damit letzte Lesung aus der Reihe "Die blaue Blume"
Mit der phantastischen Novelle "Rat Krespel" von E.T.A. Hoffmann, 1819 in den "Serapionsbrüdern"
erschienen, endet die Open-air-Lesereihe "Die blaue Blume" am Donnerstag, 31. Juli 2003 um 17 Uhr
auf der Heilbronner Inselspitze beim Insel-Hotel (bei Dauerregen: K3, Berliner Platz 12, 2. OG).

Mittwoch, 30. Juli 2003

Publikationsprojekt: Literarische Begegnung Deutschland - Georgien



Ausschreibung Publikationsprojekt: Literarische Begegnung Deutschland - Georgien
Achtung! Nur für Mitglieder von PEN und / oder VS!
Ich zitiere aus dem via Mail bei mir eingegangenen Ausschreibungstext:
>>Georgien, der Kaukasus: in vergangenen Jahrhunderten vielfach Ziel von Abenteuer- und Entdeckungsreisen, während des letzten Weltkrieges wollte Hitler den Kaukasus überwinden, um an das Öl des Kaspischen Meeres zu kommen – und heute macht diese Weltgegend eher mit Nationalitätenkonflikten, mit Kriegen und separatistischen Bestrebungen Schlagzeilen.
Georgien: eine der schönsten Weltgegenden mit 5.000-er Bergen im Großen Kaukasus, mit subtropischer Küste am Schwarzen Meer, mit viel gerühmten Weinen auch Kachetien, mit Tbilissi – der einst als Paris des Ostens gerühmten Millionenstadt.
Der nationale georgische Schriftstellerverband plant unter der Federführung des deutschen Schriftstellers Uli Rothfuss (Mitglied im VS Baden-Württemberg und PEN), der sich intensiv mit der kaukasischen und mit der georgischen Literatur auseinander gesetzt hat und hervorragende, auch familiäre, Beziehungen nach Georgien unterhält, ein Publikationsprojekt, in dem deutsche und georgische Schriftsteller zusammengebracht werden sollen. Unterschiedliche literarische Formen sollen sich „begegnen“ – Erfahrungen, Reiseerlebnisse in literarischer Form, fiktive Vorstellung vom jeweils anderen Land sollen gestaltet werden und veröffentlicht werden: zunächst in der wöchentlich erscheinenden Literaturzeitung des georgischen Schriftstellerverbandes, dann in Buchform in georgischer Sprache und voraussichtlich auch in Buchform in deutscher Sprache – Uli Rothfuss als Herausgeber verhandelt gerade mit Verlagen.
Deutsche Schriftsteller sind aufgerufen, sich an dem Projekt zu beteiligen: Texte einzusenden, die Georgien in irgend einer Weise zum Thema machen, konkret oder fiktiv. Vielleicht ergibt sich ja so auch die Gelegenheit, direkt mit georgischen Schriftstellern in Kontakt zu treten und sich literarisch zu begegnen.
Einsendungen bitte an: Uli Rothfuss, e-mail: URothfuss@gmx.de<<

Donnerstag, 24. Juli 2003

ERÖFFNUNG DES FÉILE FILÍOCHTA 2003



Der 15. jährliche Féile Filíochta - Europas größter und lebhaftester internationaler Poesiewettbewerb - ist eröffnet! Letztes Jahr zählte der Wettbewerb 4.600 Beiträge in neun Sprachen aus der ganzen Welt; nun freuen wir uns auf Ihre Gedichte.
Mit einem Preisfond des Dún Laoghaire-Rathdown County Council von EUR12.300, drei Altersgruppen und einer Reihe durch Kulturorganisationen und Botschaften gestifteter Sonderpreise ist der Féile Filíochta international als Schaufenster und Stimulus für die Kunst der Dichtung anerkannt.
Dieses Jahr vergibt die Assemblée des Régions d'Europe zum zweiten Mal den prächtigen Pokal für das "Féile Filíochta Poem of Europe", das beste Gedicht in der Altersgruppe der Erwachsenen. 2002 ging dieser Pokal an die schwedische Preisträgerin Merit Åhs für ihr Gedicht Monasterboice.
Der Wettbewerb steht allen Erwachsenen und jungen Leuten offen, die bis zu vier Gedichte pro Sprache in ihrer Altersgruppe einsenden dürfen. Die Altersgruppen sind: Erwachsene, Jugendliche unter 17 sowie in den Sprachen Irisch und Englisch Kinder unter 12. Die Teilnahme ist kostenlos.
Dieses Jahr werden Beiträge auf Irisch, Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Walisisch, Spanisch, schottischem Gälisch und Schwedisch erbeten. Zu den Preisrichtern für 2003 gehören Nuala Ní Dhomhnaill, Ciaran O'Driscoll, Pat Boran, Peter Jankowsky, Jean Philippe Imbert, Silvia Bertoni, Dewi Wyn Evans, Antonia Flores, Rody Gorman und unsere schwedische Jury.
Der Einsendeschluss für Beiträge ist Samstag, der 11. Oktober 2003. Informationen und Anmeldeformulare in mehreren Sprachen stehen ab dem 1. Juni auf unserer Website zur Verfügung; weitere irische und englische Anmeldeformulare können bei folgender Adresse angefordert werden:
Féile Filíochta/International Poetry Competition
P.O. Box 6983
Blackrock
Co. Dublin
Irland
Tel. +353 1 2781788 Fax +353 1 2781792 Website http://www.dlrcoco.ie/library
Weitere Informationen erhalten Sie von Anne Duffy unter aduffy@dlrcoco.ie oder Billy O'Brien unter wobrien@dlrcoco.ie , oder unter der obigen Telefonnummer
Dún Laoghaire-Rathdown County Council Public Library Service

Mittwoch, 23. Juli 2003

7. Lesung aus der Reihe "Die blaue Blume"

Die nächsten Termine:
(Bitte beachten, daß die Termine 17. und 31. Juli getauscht werden mußten: Heine mußte auf 17. vorgezogen und mit E.T.A.Hoffmann getauscht werden: jetzt am 31. Juli!!)

Donnerstag, 24. Juli 2003, 17 Uhr
Achim von Arnim (1781-1831)
Der tolle Invalide auf dem Fort Ratonneau
(1818)

Montag, 28. Juli 2003, 17 Uhr
Joseph Freiherr von Eichendorff (1788-1857)
Das Marmorbild
(1819)

Donnerstag, 31. Juli 2003, 17 Uhr
E. T. A. Hoffmann (1776-1822)
Rat Krespel
(1819-1821)

Die blaue Blume. Die schönsten romantischen Erzählungen. Überblick

Donnerstag, 24. Juli 2003
Der tolle Invalide auf dem Fort Ratonneau
7. Lesung aus der Reihe "Die blaue Blume"
Mit der 1818 erstmals gedruckten Erzählung "Der tolle Invalide auf dem Fort Ratonneau" von Achim von Arnim (1781-1831) setzt das Kleist-Archiv Sembdner seine Open-Air-Lesereihe "Die blaue Blume" auf dem Hefenweiler in Heilbronn fort. Die Schauspielerin Cornelia Bielefeldt liest die Geschichte am Donnerstag, 24. Juli, um 17 Uhr (bei Dauerregen: K3, Berliner Platz 12, 2. OG).
Arnim, eine der Hauptgestalten der jüngeren Romantik, gab zusammen mit Clemens Brentano die Volksliedersammlung "Des Knaben Wunderhorn" heraus und bemühte sich mit den Brüdern Grimm und Joseph Görres um die Erneuerung der deutschen Volksdichtung. Seine Novellen und der groß angelegte Roman "Die Kronenwächter" leben aus einer weitschweifenden Phantasie.

Versammlungsrechtliche Auflagen bei der Veranstaltung zum Gedenken an die Opfer NS-Herrschaft am 9. November 2002

Mit der Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Landeshauptstadt am 22.7.2003 wollen wir erreichen, dass wir z.B. zu den Novemberpogromen auch in diesem Jahr eine gleichartige Gedenkveranstaltung am Mahnmal für die Opfer des Faschismus durchführen können, und zwar ohne reglementierende und die Grundrechte einschränkende Auflagen durch die Landeshauptstadt Stuttgart. Das ist der Kern des Prozesses, den ich vor dem Verwaltungsgericht führe. Politisch wollen wir erreichen, dass die Landeshauptstadt ihre sichtbar fortwährende Praxis von Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit durch das Amt für Öffentliche Ordnung ändert, dass sich betroffene Veranstalter, etwa kirchliche und gewerkschaftliche Einrichtungen, Bürgerinitiativen, Verbände der KZ-Opfer gegen die empörenden Auflagen der Landeshauptstadt mit allen rechtlichen Mitteln wehren. Möglich ist das durch das für die Ordnungsbehörden geltende Kooperationsgebot des Bundesverfassungsgerichts, durch Widerspruch gegen Bescheide, Klagen vor dem Verwaltungsgericht oder zivilen Ungehorsam. Die Landeshauptstadt Stuttgart übt sich nachweisbar in der Praxis, ihre Bescheide bei Versammlungs- u.ä. Anmeldungen erst im letzten Augenblick (also "5 vor 12") zuzustellen, soweit es sich um politische Veranstaltungen handelt. Sinn dieser Maßnahme ist offenbar, es den Betroffenen unmöglich zu machen, rechtzeitig begründeten Widerspruch einzulegen und damit die Verwaltungsanordnungen hilflos hinzunehmen. Wir können aber auch nachweisen, dass vor allem bei politischen Veranstaltungen (Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Infoständen, Mahnwachen, Gedenkfeiern an die Judenpogrome u.ä.) in Stuttgart besonders restriktiv und rigide gegen die Veranstalter vorgegangen wird, bis hin zur Einschüchterung durch uniformierte Beamte, dass umgekehrt aber kommerziell orientierte Veranstalter nicht eingeschränkt werden. Stuttgart proklamiert darüber hinaus Sonderrechte, die den Grundrechten zuwiderlaufen, indem sie beispielsweise - politischen Veranstaltern ausdrücklich an Standplätzen wie der Königstraße aus vorgeschobenen "städtebaulichen" Gründen Schirme, Stehtische, Tafeln u.a.m. untersagt, an den gleichen Tagen zu gleichen Zeiten jedoch kommerzielle Nutzungen zulässt, - das Verteilen von Flugblättern, das nahezu überall und jederzeit möglich ist, auf feste Standorte begrenzt und das "Umherlaufen" und Verteilen untersagt. Ob Verwaltungsangestellten der Stadt durch Vorgesetzte eher "schärfere" Auflagen empfohlen werden, können wir leider nicht prüfen, weil die Informanten in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen und nicht bereit sind, solche "Empfehlungen" aktenkundig zu machen. Die Praxis zeigt allerdings, dass es vor allem drei Tendenzen bei politischen Manifestationen gibt: - möglichst viel im Vorfeld abzubiegen oder zu "ver-unmöglichen" - Veranstaltungen durch Verweigerung der gewünschten Versamm-lungsorte zu blockieren bzw. "publikumsunschädlich" zu machen - (politische) Meinungsäußerungen durch eine spezifisch Stuttgarter Regelungswut durch Auflagen und Verfügungen in den behördlichen Griff zu bekommen. Verfahrensgegenstand am 22.7.03 war jedoch ausschließlich die Gedenkfeier an die Judenpogrome am 9.11.02. Es ging also rechtlich nicht um das hier beklagte Verweigern von Grundrechten, sondern um die Frage, ob vor allem drei Auflagen "rechtens" sind: - erstens die Auflage, Lautsprecher erst ab 50 Personen benutzen zu dürfen (wurde polizeilich überwacht) Das Gericht argumentierte sinngemäß, dass Lautsprecher, soweit sie für die Veranstaltung notwendig seien, nicht verboten werden könnten, auch nicht ihre Ausrichtung in eine bestimmte Richtung (etwa: weg vom Publikum). Das Gericht argumentierte jedoch dem Sinn nach auch, dass ja eigentlich erst ab einer bestimmten Zahl von Teilnehmern Lautsprecher erforderlich sind - obwohl am 22.7.03 der Richter selbst in einem geschlossenen, isolierten Gerichts-Innenraum bei etwa 30 Zuhörenden kaum zu verstehen war, - obwohl etwa ein Geigen- oder Gitarrensolo oder eine Kinderstimme in einem öffentlichen Umfeld mit Autoverkehr ohne Lautsprecher im Alltagslärm untergingen und - obwohl etwa das Abspielen einer CD ohne Lautsprecher schlechterdings nicht möglich ist. Zur Notwendigkeit von Lautsprechern unabhängig von der Zahl der Zuhörenden empfehlen wir, sich die Praxis kommerzieller Veranstaltungen in der Stadt anzusehen oder aber auch bei weniger ernsten Angelegenheiten als dem Gedenken an KZ-Opfer einmal die Verantwortlichen etwa einer Band zu laden, die nämlich generell nicht ohne Verstärkung spielen können. Insoweit wurde also im Gericht absolut weltfremd argumentiert. Da das Gericht jedoch ganz offensichtlich unter erheblichem Zeitdruck stand, konnten diese Einwände wenn überhaupt so nur stichwortartig von mir vorgebracht werden. - zweitens ging es um die Auflage der Landeshauptstadt, die im Rahmen der Veranstaltung maximal 20 Minuten pro Stunde zuließ. Auch hier legte das Gericht das Augenmerk ausschließlich auf die Frage, ob die Stadt nicht - sinngemäß gesagt - ein oder zwei jiddische Liedl mehr zulassen würden - und nicht um die Frage, dass allein das Verlangen, die Veranstaltung zeitlich und inhaltlich an den Wünschen der Stadt auszurichten, eine Provokation ist. Die zu spät gekommene Vertreterin der Stadt konnte ohne den Segen von oben weder in der Frage der Lautsprecher noch in der Frage der Dauer von Musik bei einer Gedenkveranstaltung (sinngemäß: "Wenn es dann aber nur Pausenfüller sind....?") zusagen, wenigstens diese Einschränkungen im Rahmen einer allgemeinen Erklärung zurückzunehmen. Nicht verhandelt wurde der Einwurf, dass der ordnungsgemäße Zustand am Platz des Mahnmals für die Opfer des Faschismus vor der Veranstaltung alles andere als "ordnungsgemäß" war - viel mehr hat die Stadt bis dahin die Nutzung des Denkmals als öffentlichen Abort geduldet, jedoch geprüft, wie der Platz im Anschluss an die Gedenkfeier aussah: jedenfalls um ein Vielfaches sauberer als vorher. Unerwähnt blieb auch, das auf den rechtzeitig eingereichten Widerspruch beim Verwaltungsgericht (eingereicht am 6.11. für die Veranstaltung am 9.11.) bedauernd erst nach der Veranstaltung, nämlich am 11.11. (sic) vom Gericht entschuldigend reagiert wurde. Das Recht ist manchmal etwas länger unterwegs. Stuttgart, 22.7.2003 Peter Grohmann

"Die Pausenfüller der Landeshauptstadt oder Darf's a jiddisches Liedl mehr sein?" von Peter Grohmann Versammlungsrechtliche Auflagen bei der Veranstaltung zum Gedenken an die Opfer NS-Herrschaft am 9. November 2002 Jedes Jahr finden zu den Novemberpogromen bundesweit Lesungen, Gedenkveranstaltungen, Kundgebungen und vieles mehr statt. Gemeinsam mit Autoren des VS (verdi) und Schauspielern vieler Bühnen, koordiniert u.a. vom Theaterhaus und dem Projekt AnStifter, war auch eine Veranstaltung am Stuttgarter Mahnmal für die Opfer des Faschismus Wochen vor dem 9.11. angemeldet worden. Gegen die empörenden Auflagen habe ich mich als verantwortlicher Anmelder und Versammlungsleiter durch einen Widerspruch gewehrt, später durch die Fortsetzungsfeststellungsklage, die am 22.7.03 verhandelt wurde.

Dienstag, 22. Juli 2003

3rd Short Story Award des 42erAutoren e.V.

Die Texte sind bis zum 15. Oktober 2003 (Poststempel) an den

42erAutoren e.V., Cranachstraße 48, D-12157 Berlin

zu senden, in 4-facher Ausfertigung und ohne Angabe des Autorennamens auf dem Manuskript. Die 4 Ausfertigungen sind einzeln mit einem persönlichen, möglichst originellen Codewort (auf allen 4 Exemplaren das gleiche Codewort!) zu versehen. Sie werden in einen Umschlag gesteckt, der wiederum im Versandumschlag - ausreichend frankiert - an uns gesendet wird. Auf dem Versandumschlag wird neben der Absenderadresse das Codewort wiederholt. Auf Anschreiben bitten wir zu verzichten.

Thema:

"Eine Form von Gewalt". Die Themenstellung erfordert keine brutalen Texte, wir erwarten vielmehr spannende, originelle, unkonventionelle Stories. Das Genre spielt keine Rolle.

Die Jury:

Die Jury bilden zwei Autoren, Verlagslektoren oder Literaturagenten sowie Vertreter des 42erAutoren e.V.
Die genaue Zusammensetzung der Jury wird im Herbst 2003 auf unserer WebSite bekanntgegeben.

Preise:

Der Sieger erhält den “Short Story Award der 42erAutoren”, außerdem 150 EURO. Platz zwei erhält 70 EURO, Platz drei 50 EURO. Die zwölf besten Stories werden im "Autorenkalender 2005" des 42erAutoren e.V. veröffentlicht.

Die Gewinner werden im Frühjahr 2004 bekanntgegeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


42erAutoren - Verein zur Förderung der Literatur e.V.

“Eine Form von Gewalt”
Formales (bitte genau befolgen):
Teilnahmeberechtigt sind alle Autoren, Profis und ambitionierte Nachwuchsschriftsteller. Einzureichen sind Manuskripte mit maximal 1000 Worten (incl. Überschrift), längere Texte werden zurückgewiesen! Wir erwarten Short Stories - Gedichte, Theaterstücke, Songtexte usw. werden nicht akzeptiert.

Montag, 14. Juli 2003

Deutschland sucht den Superdichter

Der Ausschreibungstext:

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Jeder.

Was kann eingesandt werden?

Ein oder zwei Gedichte eigner Produktion, egal, zu welcher Zeit entstanden. Die Gedichte müssen Reimform haben, wobei das Versmaß gleichgültig ist. Minimum pro Gedicht sind 3 Zeilen, Maximum 3 locker bedruckte Schreibmaschinenseiten.

Wie kann eingesandt werden?

Möglichst auf elektronischem Weg per E-Post - die Texte in die Nachricht einkopiert, nicht als Anhang! Den herkömmlichen Postweg bitte nur in Ausnahmefällen verwenden. E-Post wird bevorzugt bearbeitet. Eine Eingangsbestätigung erfolgt aus organisatorischen Gründen nicht.

Wie geschieht die Auswahl?

Eine Jury trifft eine Vorauswahl. Die Autoren der 25 ausgewählten Gedichte - möglich ist auch eine Doppelauswahl eines Autors - werden eingeladen.

Wann und wie findet die Endauswahl statt?

Jeweils am 2. Samstag im September, dem Tag der deutschen Sprache, gibt es eine große Abendveranstaltung vor dem Schlößchen Belvedere in Weimar, zu der jeder kommen kann. Professionelle Schauspieler oder die geladenen Dichter selbst - nach Wahl - tragen hier im Freien vor Publikum ihre ausgewählten Werke vor. Jeder Vortragende wird in ein historisches Kostüm gekleidet, geschminkt, und möglicherweise mit Perücke versehen... Das Publikum entscheidet anschließend durch Beifall: der lauteste Jubel gilt dem Sieger

Was winkt dem Sieger?

Das von der Menge gekrönte Haupt wird durch eine Büste von sich selbst belohnt, die dauerhaft am Orte des Geschehens aufgestellt wird. Daneben winken ein prächtiger Präsentkorb, Ruhm und Ehre, sowie ein moderner Klapprechner. Wir bemühen uns daneben, dem Gewinner als auch den anderen Geladenen eine Veröffentlichung in einem Gedichtband zu ermöglichen.

Wie erfolgt die Benachrichtigung?

Lediglich die ausgewählten Dichter oder Autoren werden auf gleichem Wege wie die Einsendung benachrichtigt.

Werden Kosten erstattet?

Im Jahr 2003 erhält jeder eingeladene Teilnehmer als Spesenpauschale für Unterkunft und Anfahrt 50 Euro.

Bis wann können Gedichte eingesandt werden?

Für das Jahr 2003 bis zum 31. Juli. In den nächsten Jahren bis zum 30. Juni.

Unser Motto: Die Veranstalter setzen von vornherein auf Ehrlichkeit, Würde und Anstand aller Teilnehmenden. Ziel des offenen Wettbewerbs ist es, die deutsche Sprache im In- und Ausland zu fördern, ihre Schönheit zu vermitteln, zum Schreiben anzuregen sowie zu Schönsinnigkeit und Genuß.

Etwaige Verfehlungen oder unrechtmäßige Beeinflussungsversuche zögen Preisentzug und öffentliche Brandmarkung nach sich Änderungen im Ablauf sowie aller weiteren Umstände sind in jeder Hinsicht vorbehalten.

Rechtliches: Was geschieht mit den vorausgewählten Gedichten?

Die Urheberrechte verbleiben beim Autor. Die Leistungsrechte werden dem Veranstalter für ein Jahr übertragen - bis zum nächsten Wettstreit [oha! Anm. d. Red.]. Der Veranstalter erhält damit die Möglichkeit, die Gedichte zur Förderung des Wettbewerbs selbst zu verwenden. Der Veranstalter bemüht sich daneben, mindestens zwischen den geladenen Dichtern und sich interessierenden Verlagen oder anderen Interessenten Kontakte herzustellen - in guter Einvernehmlichkeit mit den Dichtern.

Info unter Deutschland sucht den Superdichter.

Deutschland sucht den Superdichter
Mal eine eigene Büste mit Lorbeerkranz gefällig?
Schon immer mal Poeta Laureatus sein wollen?
Die eigenen Getichte von strumpfhosentragenden Männern öffentlich vorgetragen sehen wollen?
Dann haut rein in Eure Lyra. Die Schmerzgrenze ist niedriger denn je.

Mittwoch, 9. Juli 2003

<b>Der Autor als Unternehmer</b>

Der Autor soll aus sich eine Marke erschaffen, mit unverwechselbarem Profil. Es wird Zielgruppendenken gefordert, behauptet, der Leser erwarte von seinem Autor vor allem eins: Beständigkeit. Und so weiter.
Möglicherweise bin ich rückständig genug, um darüber noch staunen und die Frage aufwerfen zu können, ob die eigentliche Arbeit, das Schreiben von Büchern beispielsweise, nicht zwangsläufig darunter leidet, wenn der Schreibende dabei etwa an Zielgruppen denkt und sich vorab schon mit der Frage beschäftigt, ob das überhaupt jemand lesen will.
Ich, hoffnungslos Literaturbetriebsüberaltert, bleibe dennoch stur und störrisch bei der Behauptung (und Vorgehensweise): je weniger ich über einen Gegenstand (oder eine Person) weiß, desto herausfordernder literarischer Anspruch & Arbeit. Denn ich will ja nicht von Anfang an alles wissen, sondern finden, erfinden, will keine Antworten, sondern die richtigen (und wichtigen) Fragen, will aber vor allem eins nicht: an einen Leser denken, schon gar nicht an eine Zielgruppe.
Hoffnungslos veraltet?
Wenn ja: was will Literatur heutzutage überhaupt noch (außer den Erfolg kalkulieren)?

Der Autor als Unternehmer
oder: Ist der Autor ein Unternehmer, der unter anderem (nebenher) schreibt?
In einem Protokoll der VS-Regionalgruppe Neckar-Enz ist nachzulesen, was unter Selbstvermarktung etc. zu verstehen ist. Für mich, der biografisch zum größten Teil aus dem letzten Jahrhundert stammt, werden da dem Autor höchst erstaunliche Aufgaben zugeordnet, um nicht zu sagen: zugemutet. Das reicht von der Empfehlung, sich auf ein bestimmtes Genre zu spezialisieren, bis hin zu dem Vorschlag, ein eigenes Briefpapier mit eigenem Logo zu entwerfen.