Donnerstag, 20. März 2003

Der Schriftstellerverband (VS) in Baden-Wuerttemberg zum Irak-Krieg



Der Schriftstellerverband (VS) in Baden-Wuerttemberg zum Irak-Krieg
Europa hat aus den Folgen des 2. Weltkriegs gelernt.
Das zeigt die Einstellung der Voelker und der meisten europaeischen Staaten zum Irak-Krieg. Die Haltung der deutschen Bundesregierung muss angesichts des Todes
und der Verstuemmelung ungezaehlter Zivilisten noch konsequenter sein. Erforderlich sind aus der Sicht der Schriftstellerinnen und Schriftsteller drastische diplomatische Massnahmen gegenueber Laendern, die voelkerrechtswidrig mit Krieg und militaerischer Gewalt gegen andere Voelker, aber auch gegen das eigene Volk vorgehen. Der Verband deutscher Schriftsteller (VS) in Baden-Wuerttemberg fordert deshalb den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu allen Laendern, die sich am gegenwaertigen Krieg beteiligen. Der VS in Baden-Wuerttemberg wird auf der Bundesdelegiertenkonferenz des Schriftstellerverbands in Wolfenbuettel (28. bis 30. Maerz) beantragen, dass der VS sich bundesweit dieser Forderung anschliesst.
V.i.S.d.P.:
Michael Ruhkopf
ver.di Baden-Wuerttemberg
Fachbereich 8
Postfach 10 10 45
70009 Stuttgart
Telefon: 0711/88788-0800
FAX: 0711/88788-0899
eMail: michael.ruhkopf@verdi.de

2 Kommentare:

  1. Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr!



    Ich bin ein Nachwuchs Schriftsteller und würde mich freuen, wenn Sie mir eine rechtliche Frage beantworten könnten.

    Was ist, wenn ein Schriftsteller ein Buch, dessen Autor bereits verstorben ist, der aber Nachkommen hat, als Vorlage für einen Roman nimmt, der entweder vor der Handlung des Klassikers oder danach statt findet. Was ist wenn der junge Autor Personen aus dem Klassiker mit einbezieht.

    Können Sie mir eventuell ein paar klärende Auskünfte zu der rechtlichen Lage geben oder mir jemanden nennen, der das tun würde?



    Mit freundlichen Grüßen

    Oliver Kopp

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  2. Naja, es ist simpel



    a) Rechtsauskünfte geben Rechtanwälte (andere Leute dürfen das gar nicht)

    b) Wenn der Autor noch nicht 70 Jahre tot ist kan es Probleme geben.

    c) Falls Du im Schriftstellerverband wärst, würde dich die dortige (Landes-)Rechtsberatung kostenlos beraten.

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