Dienstag, 8. März 2005



Verlag klagt... gegen Autorenforum - Was man über Zuschussverlage sagen darf

3 Kommentare:

  1. Ein immerhin sehr merkwürdiges Verhalten solcher Verlage. Man soll also über sie nicht sagen dürfen, was man von ihnen hält? Im Ernst? Also keine Meinungsfreiheit mehr? Das kann juristisch doch nicht von Erfolg gekrönt sein. Bereits nach einem Semester Jura weiß man, daß straflos Meinungen geäußert werden dürfen, so lange diese als Meinungen gekennzeichnet ist. Ich darf also nicht sagen: "Sie sind ein Arschloch" - wohl aber: Ich bin der Meinung, daß Sie ein Arschloch sind. Darf man auch nicht wissen, um welchen Verlag es sich handelt? Das muß doch in ganzer Breite öffentlich gemacht werden.

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  2. Der Name des Verlages steht hinter einem der Links. Da ich schon mal ne Abmahnung wegen eines Blogs hatte, geb ich mein Geld lieber für was anderes aus als für die Anwälte anderer Leute. (Nein, der VS-Rechtsschutz griff nicht, da der Abmahner keiner meiner Auftraggeber war.) - Auch die Erfahrungen aus dem Vorstand des VS zeigen, dass man warnen kann, ohne Namen zu nennen. Ist ja auch nicht nötig, raten ist einfach: Es war der selbe.

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  3. Name gefunden, danke. Wenn solche Geschütze aufgefahren werden, erübrigt sich eigentlich jeder Kommentar. Ich kann jedoch (mit Belegen) behaupten, daß mich sogar einmal der Suhrkamp Verlag anno 1976 an einen Druckkostenzuschuß-Verlag weitergereicht hat, der damals 12.000 Mark von mir wollte. Die Lektorin dazu: "Ein überlegenswerter Vorschlag". Kurze Zeit später entschuldigte sie sich; sie habe nicht gewußt, daß es sich um einen Druckkostenzuschuß-Verlag handle. Damals konnte ich noch straflos diesen Verlag auf eine schwarze Liste setzen lassen. Was hat sich inzwischen verändert?

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