Mittwoch, 26. Januar 2005

<b>Neuerscheinung</b>



„Trainieren Sie die gestörte Feinmotorik mit Knetmasse oder mit einem Gummibällchen, hatte der Arzt empfohlen. Sie können meinetwegen auch Buchstaben malen, das hilft, das finden Sie schon selber heraus. Ich hatte mich fürs Buchstabenmalen entschieden, und aus diesem sind nach und nach lesbare Sätze entstanden. Also schreibe ich jetzt, Tag für Tag, schreibe gegen die Gefahr der Verblödung an, schreibe mich ins Wahrnehmen hinein, daß ich vor allem mich selbst nicht aus den Augen verliere, daß ich, aufschreibend, spüre: Du lebst noch, du läßt es nicht zu, ins Sprachlose abgeschoben zu werden.“
(aus: AbLeben - Aufzeichnungen aus einer erdfernen Welt) - Roman v. Hans Zengeler. Wer mehr wissen möchte, kann sich hier informieren.
Mögliche Rezensenten können sich via mail bei mit melden.

Donnerstag, 20. Januar 2005

Einigung zwischen deutschen Verlagen und Autoren: Gemeinsame Vergütungsregeln für die Belletristik

Der Kompromiss-Vorschlag des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass der Autor im Regelfall mit zehn Prozent am Nettoverkaufspreis jedes verkauften und nicht remittierten Hardcover-Exemplars beteiligt wird, in begründeten Ausnahmefällen kann das Autorenhonorar auch darunter liegen. Bei großen Verkaufserfolgen gelten ansteigende Vergütungsstaffeln. Für Taschenbücher gelten gesonderte Regelungen, bei bis zu 20.000 verkauften Exemplaren erhalten die Autoren fünf Prozent, auch hier gilt eine ansteigende Vergütungsstaffel. Der Erlös aus der Verwertung buchferner Nebenrechte geht zu 60 Prozent, der aus anderen Nebenrechten zur Hälfte an den Autor. In der Regel zahlen die Verlage einen Vorschuss an die Autoren, aber kleine und mittlere Verlage können, sofern es die Umstände rechtfertigen, davon abweichen.

Die Honorarkommission „Belletristik“ des VS hatte diesen Kompromiss-Vorschlag nach langwierigen Beratungen dann doch abgesegnet.
„Es ist uns nicht leichtgefallen, diesem Vorschlag zuzustimmen“, räumte Dr. Fred Breinersdorfer, Vorsitzender des VS ein „aber wir sehen in den Zeiten von Hartz IV, in dieser Vereinbarung, mit der Mindeststandards geschaffen wurden, eine wirksame Absicherung gegen Honorardumping“.

Die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries: „Ich freue mich über diesen ersten Abschluss Gemeinsamer Vergütungsregeln. Die Mediation, deren Ergebnis diese Einigung ist, hat das Bundesministerium der Justiz gerne übernommen. Denn das Gesetz von 2002, mit dem Neuland betreten werde, soll auch in der Praxis ein Erfolg werden.“

Das „Gesetz zur Verbesserung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ ist am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass sich Urheber und Verwerter auf gemeinsame Vergütungsregeln einigen. Nachdem sich die Verlegervereinigung Belletristik im Oktober 2003 nach dem Scheitern der Gespräche mit dem VS aufgelöst hatte, haben Vertreter der Verlage Rowohlt, Fischer, Antje Kunstmann, Hanser, Berlin Verlag, Lübbe, Piper, Seemann-Henschel sowie Random House für die belletristischen Verlage die Verhandlungen mit dem Bundesjustizministerium geführt.


Aktuelles - Verband deutscher Schriftsteller (VS)

Die Vertreter des Verbands deutscher Schriftsteller (VS) sowie eine repräsentative Anzahl deutscher Belletristikverlage stimmten den „Gemeinsamen Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke in deutscher Sprache“ zu, die im vergangenen Jahr als Kompromiss vom Bundesjustizministerium erarbeitet wurden. Diese Vermittlung war notwendig geworden, weil die Gespräche über gemeinsame Vergütungsregeln zwischen der eigens dafür gegründeten Verlegervereinigung und dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) im September 2003 ergebnislos abgebrochen worden waren. „Ich bin froh, dass ein großer Teil der deutschen Belletristikverlage sich bereit erklärt hat, diese Vereinbarung mit dem Verband deutscher Schriftsteller zu unterzeichnen. Damit haben Verlage und Autoren in der Belletristik jetzt eine klare Orientierung“, sagte Dr. Jürgen A. Bach, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses im Börsenverein des Deutschen Buchhandels.

Verleger zur Künstlersozialversicherung



Verleger fordern Umbau der Künstlersozialversicherung und Live-Übertragung von Friedenspreisverleihung - Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Das Manifest zum Link:
Münchner Manifest zur Künstlersozialversicherung
In tiefer Sorge um die Zukunft der Künstlersozialversicherung und die
Existenzbedingungen für unsere Autorinnen, Autoren und Verlage wenden wir
uns heute an Politik und Öffentlichkeit. Wir stellen fest:
In einer Zeit, in der die fatale Wirkung zunehmender Abgabenlasten für das
Gemeinwesen erkannt und bekämpft wird, ist die Künstlersozialabgabe
innerhalb von nur zwei Jahren um 53 Prozent gestiegen. Den Bühnenverlagen
soll sogar eine Vervierfachung der Abgabe zugemutet werden.
Dieser Anstieg der Honorarnebenkosten bedroht die Vergütungen, die wir
Autorinnen und Autoren zahlen. Der Gesetzgeber kann Verlagen und
Kulturunternehmen nicht auf der einen Seite die Zahlung angemessener
Vergütungen vorschreiben und auf der anderen Seite Bedingungen schaffen, die
den Weiterbestand des hohen Vergütungsniveaus im Buchbereich unmöglich
machen.
Mit ihren ständig steigenden Abgabezahlungen müssen die Verlage nicht bloß
die Sozialversicherung von Schriftstellern und Publizisten gewährleisten,
sondern eine immer größere Zahl sonstiger Versicherter, deren Leistungen sie
nicht in Anspruch nehmen, mitfinanzieren. Dies bedroht viele Verlage
inzwischen in ihrer wirtschaftlichen Existenz.
Als im Jahre 2000 der Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung
abgesenkt und die Abgabe für alle Unternehmen der Kulturwirtschaft
einheitlich auf 4 Prozent erhöht wurde, hat der Gesetzgeber versichert, der
Beitragssatz werde „langfristig stabil“ bleiben. Durchgreifende
Strukturänderungen bei der Künstlersozialversicherung, die erforderlich
gewesen wären, um diese Zusage einzulösen, sind bis heute ausgeblieben.
Wir appellieren deshalb an Bundesregierung und Bundestag, den überfälligen
Umbau der Künstlersozialversicherung endlich entschieden anzugehen. Verlage
und andere Kulturunternehmen dürfen nicht länger ohne Rücksicht auf ihre
wirtschaftliche Situation belastet werden, wenn ein großflächiges
Kultursterben vermieden und die Kranken- und Altersversorgung
freiberuflicher Künstler und Autoren langfristig gesichert werden soll.
München, den 13. Januar 2005


Kommentar OG: Will da jemand E-Mail haben?

Dienstag, 18. Januar 2005

Günther Grass mahnt vor Verschlimmbesserung des Urheberrechts



Vor einer - wörtlich - Verschlimmbesserung des Urheberrechts und davor, daß das Justizministerium in vorauseilendem Gehorsam vor dem Lobbyismus der deutschen Verlegerschaft kapituliere, warnte Günther Grass gestern abend auf einem Symposium der VG Wort in Berlin. Artikel bei Spiegel online