Freitag, 5. Juli 2002

Literaturvertonung

Die Jury, bestehend aus einem Vertreter der Stadt Ludwigshafen, Frau Marx (Rheinpfalz), Frau Böss (VS), Herrn Wiegerling (FöK) sowie einem Vertreter des LiteraturBüros Mainz, wählt aus den Einsendun-gen fünf Texte aus, die dem Komponisten vorgelegt werden. Aus diesen Texten wählt Herr Dott einen zur Vertonung aus.
Jeder der fünf Texte wird mit einem Preisgeld von 300 Euro honoriert und bei der Eröffnungsveranstal-tung vorgestellt. Der vertonte Text wird zusätzlich mit einem Aufführungshonorar von 200 Euro hono-riert.

Das Motto der Ausschreibung lautet Zeitschnitte. Der Beitrag sollte einen Bezug zum 150jährigen Bestehen der Stadt Ludwigshafen, das 2003 gefeiert wird, aufweisen.

Der Text kann in gebundener und ungebundener Sprache (Lyrik und Prosa) verfasst sein und soll einen Maximalumfang von zwei Schreibmaschinen-seiten à 30 Zeilen nicht überschreiten.

Teilnahmeberechtigt sind alle Autor/innen, die in Rheinland-Pfalz geboren sind, dort leben oder durch ihr literarisches Schaffen mit dem kulturellen Leben in Rheinland-Pfalz verbunden sind. Dazu zählen auch alle Autor/innen des kurpfälzischen Raumes um Mannheim und Heidelberg.

Die Einsendungen sind in sechsfacher Ausfertigung und mit einem Kennwort versehen an die Stadtbiblio-thek Ludwigshafen, Bismarckstraße 44-48, 67059 Ludwigshafen (Stichwort: Literaturvertonung) zu senden. Dem Schreiben liegt ein zweiter mit dem Kennwort versehener Umschlag bei, in dem Name und Adresse des/der Verfassers/Verfasserin stehen.

Einsendeschluss ist der 1. September 2002.

Ausschreibung: Literaturvertonung
Aus Anlass der Eröffnung der 6. Rheinland-Pfälzischen Literaturtage wird der international re-nommierte Komponist Hans-Peter Dott einen bisher unveröffentlichen literarischen Text vertonen. Die Vertonung wird von der Staatsphilharmonie Rhein-land-Pfalz bei der Eröffnungsveranstaltung am 19.09.2003 in der Philharmonie Ludwigshafen zur Uraufführung gebracht.

Das Sterbedatum



Und wenn sie nicht gestorben sind
Wir wissen: es gibt lexikalischen Ruhm im Munzinger Archiv, in Kindlers Literaturlexikon, im Kürschner und, nicht zuletzt, auch in dem Online-Katalog "Autoren in Baden-Württemberg". Dieses hat nun, im Gegensatz zu allen anderen, eine nachgerade philosophische Dimension erhalten, erinnert es die Autoren doch unmißverständlich an die Endlichkeit ihres Seins, indem unter dem Geburtsdatum bereits Raum ist für ein Sterbedatum. Das meinige (wie das vieler anderer) ist derzeit mit dem 0.00.00 angegeben, und ich habe mich jetzt die ganze (schlaflose) Nacht gefragt, ob sich das ändern läßt?

Donnerstag, 4. Juli 2002

Impressumspflicht für Homepageinhaber

Gemäß §6 des Teledienstegesetzes (TDG) von 1997 muß ein Internetanbieter - und eben auch eine Privatperson, sofern sie wie ein Künstler für Dienstleistungen oder nur die eigene Person wirbt - in einem „leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren und ständig verfügbaren“ Impressum Name, Anschrift und Angaben zur vertretungsberechtigten Person mitteilen. Ende 2001 wurden diese dem Verbraucherschutz dienenden Pflichten durch das Gesetz über den Elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) dahingehend erweitert, daß nun auch mindestens die E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer und die gesetzliche(n) Berufsbezeichnung(en) angegeben werden müssen. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, muß die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wer einen Eintrag ins Handelsregister hat vornehmen lassen, die Handelsregisternummer nachreichen; daneben können, je nach Branche, weitere Informationen nötig sein, beispielsweise zuständige Kammern, Aufsichtsbehörden, etc.
Wer aber möchte in einem Medium, das von anonymen Psychopathen nur so zu wimmeln scheint, schon gern freiwillig diese Angaben machen? Es hilft nichts: da die zuständigen Landesbehörden derzeit noch kaum etwas unternehmen, haben professionelle Abmahnfirmen, meist Rechtsanwaltbüros, das Internet als lukrative Nebenerwerbsquelle entdeckt und verschicken serienweise Abmahnschreiben. Das Bußgeld für eine Vernachlässigung der Impressumspflicht kann sich dabei zwischen 450 € und 50.000 € bewegen.
Trotzdem raten Fachleute, ein frisch ins Haus geflattertes Abmahnschreiben inklusive Anwaltsrechnung und Unterlassungserklärung nicht einfach zu bezahlen bzw. zu unterschreiben. Zunächst sollte auch hier der Weg zum VS-Justitiar anstehen, und bislang haben deutsche Gerichte Verstöße gegen die Impressumspflicht auch nicht geahndet.

Fit für den Abmahnwahn?
Private und berufliche Homepagebetreiber wissen mittlerweile, daß nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg von 1998 externe Links mit einem Distanzierungstext (Disclaimer) versehen werden sollten, will man nicht Risiko laufen, eine mehrtausend € hohe Strafsumme zu berappen. Auch von der Impressumspflicht hat man vielleicht schon etwas gehört. Aber seit Ende 2001 gelten hier v.a. für Freiberufler extrem verschärfte gesetzliche Regelungen.

Ausschreibung zum 2. Mellrichstädter Literatur-Werkstattpreis

Teilnahmebedingungen

Das Thema ist „Fluchtpunkte“.

Die Texte müssen unveröffentlicht sein und dürfen jeweils 1 Seite A4 (Schriftgröße 12, maximal 30 Zeilen, 60 Anschläge) nicht überschreiten. Jeder Autor kann mit bis zu 3 Gedichten teilnehmen. Die Beiträge müssen mit einem Begleitschreiben in fünffacher Ausfertigung eingereicht werden und dürfen selbst keinen Hinweis auf den Verfasser enthalten. Sie werden von einer Vertrauensperson von Lo Scritto mit einem Code versehen und dann vom Begleitschreiben getrennt. Auf diese Weise bleiben sie anonym.

Die unabhängige Jury trifft eine Auswahl von fünf Beiträgen und lädt im Februar 2003 deren Autorinnen/Autoren zur Lesung ein. Es wird angestrebt, alle Teilnehmer zu benachrichtigen.
Darüber hinaus soll aus einer Auswahl der besten Arbeiten bis Ende 2003 eine Anthologie entstehen. Mit der Einsendung zum Werkstattpreis stimmt die Autorin/der Autor der honorarfreien Veröffentlichung zu. Die Urheberrechte verbleiben bei der Autorin/dem Autor. Ein Abdruckrecht besteht nicht, der Abdruck begründet jedoch das Recht auf preisreduzierten Bezug (25 %) beliebig vieler Exemplare.

Beiträge können ab 1. Juli 2002 eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2002 (Poststempel). Sie sind an folgende Adresse zu richten:
Lo Scritto
c/o Michael Graf
Bergstr. 42
97638 Mellrichstadt

Es wird ein Startgeld in Höhe von 5,- € erhoben. Der Betrag kann beigelegt oder überwiesen werden (Kto.-Nr. 6413790, BLZ 79069165, Genobank Rhön-Grabfeld eG). Die Startgelder dienen zur Finanzierung des Preises und der notwendigen Nebenausgaben. Sollte darüber hinaus die Kassenlage dies zulassen, wird den eingeladenen Autorinnen/Autoren ein Beitrag zu Reise- und ggf. Übernachtungskosten gewährt.

EMail: michael.graf@t-online.de

Ausschreibung zum 2. Mellrichstädter Literatur-Werkstattpreis
Der Preis wird vom Autorenkreis Lo Scritto in diesem Jahr wieder unter Schirmherrschaft der Stadt für die Sparte Lyrik überregional ausgeschrieben. Traditionell trifft eine Jury aus den eingesandten Werken eine Vorauswahl. Den Preis selbst vergibt das Publikum in einer öffentlichen Lesung. Er beträgt in diesem Jahr 500,- €.

Mittwoch, 3. Juli 2002

Feuilletonistisches Zeitalter



Der zürnende Dichter
Fürchtet den Dichter nicht, wenn er edel zürnet, sein Buchstab
Tötet, aber es macht Geister lebendig der Geist.
(Hölderlin)

Dienstag, 2. Juli 2002

Walser und Grass



Walser und Grass
Heute möchte ich allen empfehlen, sich noch einmal den Artikel von Günter Grass im SPIEGEL vom 11. Juni zu Gemüte zu führen ...:
http://www.spiegel.de/kultur/literatur/0,1518,200379,00.html

Montag, 1. Juli 2002

Nachtrag Hammerschmitt/ offener Brief



Zu dem "Offenen Brief an Martin Walser" von Hammerschmitt/Haasis ist nachzutragen: Er ist von den beiden Großschriftstellern (Gratulation zum erfolgreich formulierten Größenwahn) an "100 Frauen und Männer in Literatur, Wissenschaft und Kunst" geschickt worden, bislang ohne Reaktion.
Zur weiteren Info in Sachen W. sei empfohlen: Focus Nr. 27 v. 1.7.02, Seiten 42, 72, 76